Kein Urheberrechtsschutz - Vertragliche Beschränkungen

Die Nutzung des Objektes ist nicht beschränkt durch Urheberrecht und/oder verwandte Schutzrechte. Durch Kauf oder Digitalisierung des Werks ist die Institution, die das Objekt zugänglich macht, vertraglich verpflichtet, die Nutzung des Objekts durch Dritte nur eingeschränkt zu erlauben. Einschränkungen ergeben sich möglicherweise aus Persönlichkeitsrechten, Kulturgutschutz, Digitalisierungsabkommen oder Schenkungsverträgen, können aber auch andere Gründe haben. Bitte kontaktieren Sie für weitergehende Informationen die Institution, die das Objekt zugänglich gemacht hat.

Hinweise:

  • Möglicherweise benötigen Sie zusätzliche Erlaubnisse für die beabsichtigte Nutzung. Zum Beispiel weil andere Rechte wie Veröffentlichungs-, Persönlichkeits- oder Urheberpersönlichkeitsrechte den erlaubten Nutzungsumfang einschränken.
  • Möglicherweise finden Sie zusätzliche Informationen zum Urheberrechtsschutz des Objekts auf der Website der Institution, die das Objekt verfügbar gemacht hat.
  • Soweit nicht ausdrücklich an anderer Stelle ausgewiesen, macht die Institution, die das Objekt zugänglich macht, keine Zusicherungen in Bezug auf dieses und übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit des gewählten Rechtehinweises. Sie sind für die eigene Nutzung selbst verantwortlich.

Dieser Rechtehinweis dient dazu, der Allgemeinheit zu helfen zu erkennen, wie das damit ausgezeichnete Objekt genutzt werden kann. Liegt zusätzlich eine (nicht standardisierte) Lizenz oder ein Vertrag vor, der die Nutzung des zugehörigen Objektes regelt, fasst der vorliegende Rechtehinweis nur einige der Auswirkungen der darin enthaltenen Bedingungen zusammen. Der Rechtehinweis ist keine Lizenz und sollte nicht genutzt werden, um ein eigenes Werk zu lizenzieren. Um ein eigenes Werk zu lizenzieren, nutzen Sie bitte eine unter https://creativecommons.org/ angebotene Lizenz.

URI dieses Rechtehinweises:
http://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/